Ö1 Dimensionen - Die Rolle von Viren in der Evolution
Der Link zum Nachhören:
Dynamik im Erbgut | DI | 16 02 2021 | 19:05 - oe1.ORF.at
Neue Regelung für Hausbesuche ab dem 18. Feb. 2021:
Abänderung der 4. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung:
Die Änderungen betreffen vor allem die mobilen Dienstleistungen.
Die folgende Neuerung (§ 6 Abs. 7) gilt bereits ab dem 18. Feb. 2021:
Auswärtige Arbeitsstellen (gemäß § 2 Abs. 3 letzter Satz ASchG) dürfen durch Erbringer körpernaher Dienstleistungen nur betreten werden, wenn ein Antigen-Test auf SARS-CoV-2 oder ein
molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorliegt, dessen Ergebnis negativ ist und dessen Abnahme nicht länger als 48 Stunden zurückliegt.
Regelung für PraktikerInnen:
Das bedeutet, dass der/die PraktikerIn dann, wenn die Dienstleistung nicht in der eigenen Betriebsstätte – also als Hausbesuch – erbracht wird, ab dem 18.Feb. einen negativen
Antigen- oder PCR-Test absolviert haben muss, der nicht länger als 48 Stunden zurück liegt.
Regelung für KlientInnen:
Die Kunden selbst müssen, wenn die mobile körpernahe Dienstleistung bei ihnen zu Hause erbracht wird, nicht getestet sein. Wenn sie in die Praxis kommen, müssen sie einen negativen Antigen- oder
PCR-Test vorlegen, der nicht länger als 48 Stunden zurück liegt.
Mit
08.02.2021 tritt die 4. COVID-19-SchutzmaßnahmenVO in Kraft.
Für körpernahe Dienstleister gelten nun besondere Vorschriften:
Für Patienten von Heilmasseuren ist es nicht notwendig, dass ein negatives Testergebnis vorgelegt werden muss,
da es sich um eine Gesundheitsdienstleistung handelt. Auch für Heilmasseure gilt die obige Maskenpflicht für Betriebsinhaber/Mitarbeiter.
Dienstleistungen zu Aus- und Fortbildungszwecken dürfen jeweils nur gegenüber einer Person oder
Personen aus demselben Haushalt erbracht werden (z.B. Einzel-Nachhilfe). Dienstleistungen zu unbedingt erforderlichen beruflichen Aus- und Fortbildungszwecken, die nicht digital durchgeführt
werden können, können aber weiterhin als ausnahmsweise zulässige Veranstaltungen (unter Hygieneauflagen) stattfinden.
Mobile Dienstleistungen sind möglich, wodurch gewährleistet ist, dass auch immobile Kunden körpernahe
Dienstleistungen in Anspruch nehmen können.
Liebe Mitglieder, liebe KollegInnen!
Leider gibt es bereits erste Beobachtungen von Veränderungen im Bindegewebe und Organsystemen bei Covid-19 PatientIinnen während und nach der Erkrankung, die zu vorübergehenden und leider manchmal auch zu anhaltenden Beschwerden führen können.
BehandlerIinnen berichten, dass mittels Craniosacraler und/oder viszeraler Körperarbeit Covid-19 Symptome während der Erkrankung als auch sogenannte Post-Covid -Symptome gelindert werden oder sogar ganz verschwinden.
Wir würden gerne solche Beobachtungen sammeln, um
Deshalb würden wir uns sehr freuen, wenn wir viele Fallbeobachtungen erhalten würden!
Das unten eingefügte Erhebungsblatt soll dabei als Vorlage dienen.
Selbstverständlich werden alle Daten und Angaben vertraulich behandelt und dienen nur der statistischen Auswertung und werden nicht an Dritte weitergegeben!
Wir versuchen auch weiterhin alle relevanten Informationen für unsere Mitglieder und InteressentInnen zur aktuellen Situation zu sammeln und hier zur Verfügung zu stellen und euch nach unseren Möglichkeiten zu unterstützen!
Für Detailinformationen bitte bei den entsprechenden Berufsvertretungen der einzelnen Gesundheitsberufe nachfragen oder sich über die entsprechende Seite der WKO informieren!
WKO - allgemein
WKO - Gesundheitsberufe
WKO - persönliche Dienstleister (Energetiker)
Aktuelle Informationen findet ihr außerdem auch immer wieder unter:
BM Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
AGES
Du suchst eine spannende und abwechslungsreiche Tätigkeit?
Der Verband der Upledger TherapeutInnen Österreichs mit mehr als 400 Mitgliedern sucht ab Februar 2021 Verstärkung im Büro, damit alle anfallenden Aufgaben im Laufe des Jahres an eine neue Kraft übergeben werden können.
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Der Verband stellt Laptop, Drucker, Handy und Bürobedarf zur Verfügung. Derzeit kann kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden – daher ist ortsunabhängiges Arbeiten von zu Hause aus möglich.
Bewerbung per Mail an sekretariat@verband-upledger.at
Bei Fragen bitte an Sonja Pazderka wenden – 0680 / 11 99 622
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Anmeldung und Anfragen über die Wiener Schule für Craniosacrale Biodynamik:
Und auf der Mitgliederseite findet man den link zu Cranio Austria an erster Stelle!
(dank des A in Austria…) https://www.cranio-europe.eu/map